Aufgaben der Innung
Die Aufgaben Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Münster sind,
- die Interessen des Schornsteinfegerhandwerks im Regierungsbezirk Münster wahrzunehmen,
- die angeschlossenen Mitgliedsbetrieben in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen,
- Kontakte zur Legislative, Exekutive, zu Marktpartnern und Verbänden zu pflegen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten;
- die interessierte Öffentlichkeit zu informieren, im Bereich der Feuersicherheit/Brandschutzes, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung, der Lüftungstechnik, der Konstruktion von Feuerungsanlagen, Kehr-, Überprüfungs-, Reinigungs-, und Messgeräten zu beraten und zu informieren;
- sich an Zertifizierungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beteiligen.
Sie hat ferner die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der, der Innung angehörenden Mitglieder zu fördern, ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anstreben.
Außerdem die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchführen und die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse errichten.
Rechtsform, Sitz
Die Schornsteinfegerinnung f. d. Reg.-Bez. Münster ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Der Sitz ist 48249 Dülmen.
Organe
Die Schornsteinfegerinnung f. d. Reg.-Bez. Münster hat folgende Organe: die Mitgliederversammlung, den Vorstand, die Ausschüsse. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Innungsmitgliedsbetrieben. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstandes (Obermeister) dessen Stellvertreter, dem Lehrlingswart, dem Kassierer, dem Technischen Innungswart und dem Qualitäts- und Umweltmanagementbeauftragtem.